VerpackG für Importeure: Pflichten bei China-Import und Eigenmarken
Als erster Inverkehrbringer in Deutschland haften Sie vollständig — VerpackRegister ermittelt Ihre Verpackungsgewichte und meldet fristgerecht.
Import-Compliance sichern — kostenlos testenDiese Risiken kennen viele Importeure nicht:
Volle Haftung als Erster im Markt
Importeure aus Drittländern (China, Korea, USA) gelten als 'Hersteller' nach VerpackG. Es gibt keine Ausnahme, auch wenn der ausländische Lieferant selbst VerpackG nicht kennt.
Keine Verpackungsgewichte vom Lieferanten
Chinesische Lieferanten liefern selten Materialgewichte. Importeure müssen diese selbst ermitteln — oft per Stichprobenwiegen oder Materialdatenblättern.
Doppeltes Compliance-Risiko
Zoll-Compliance + VerpackG gleichzeitig. Viele Importeure fokussieren auf Zoll und vergessen das Verpackungsgesetz komplett.
Speziell für Importeure entwickelt
Gewichtserfassungs-Workflow
Geführte Eingabe mit Plausibilitäts-Checks: Material-Typ, Dicke, Flächenmaß → Gewichtsschätzung als Ausgangswert.
Lieferanten-Produkt-Mapping
Pro Lieferant und Produkt: Verpackungsgewichte und Materialien persistent gespeichert.
LUCID-Registrierungs-Assistent
Schritt-für-Schritt durch die Erstregistrierung: UID, Firmenname, Systemwahl.
Jahres-Mengenmeldung Export
JAMM-kompatible Meldung für ZSVR und duale Systeme im richtigen Format.
Häufige Fragen von Importeuren
Ich kaufe fertige Produkte aus China ein. Muss ich das Verpackungsgesetz einhalten?
Ja. Wenn Sie die Waren unter Ihrer Marke oder unverpackt in Deutschland verkaufen, sind Sie der Hersteller im Sinne des VerpackG und vollständig verantwortlich — unabhängig davon, wo die Ware produziert wurde.
Was ist, wenn mein chinesischer Lieferant keine Verpackungsgewichte liefert?
Sie müssen die Gewichte selbst ermitteln. VerpackRegister bietet einen geführten Workflow mit Näherungsformeln (Materialdicke × Fläche × Dichte) und erlaubt dokumentierte Schätzwerte mit Revisionshistorie.
Muss ich mich bei LUCID registrieren, auch wenn ich nur 100 Pakete/Jahr versende?
Ja. Das VerpackG kennt keine Bagatellgrenze für die Registrierungspflicht. Ausnahme: Wenn Sie nur vorlizenzierende Verpackungen verwenden.
Kann ich meine Mengen für mehrere Lieferanten und Produktlinien trennen?
Ja. VerpackRegister führt pro Produkt separate Verpackungsprofile und aggregiert die Gesamtmengen für die Meldung.