Lebensmittel & Kosmetik

VerpackG-Compliance für Lebensmittel- und Kosmetik-Eigenmarken

Als Hersteller tragen Sie die volle Verantwortung — VerpackRegister dokumentiert alle Verpackungsmengen lückenlos und erinnert an die §11-Vollständigkeitserklärung.

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Diese Herausforderungen kennen Eigenmarken-Hersteller:

  • Vollverantwortung als Hersteller

    Auch bei ausgelagerter Produktion sind Sie als Markeninhaber der Hersteller nach VerpackG und haften für jede Verpackung.

  • Glas- und Verbundmaterial-Schwellen

    Lebensmittel- und Kosmetikmarken erreichen schnell die Schwellenwerte für die Vollständigkeitserklärung (§11): 80.000 kg Glas, 30.000 kg Kunststoff, 50.000 kg Papier.

  • Wechselndes Sortiment

    Neue Produkte, Rezept-Änderungen, neue Lieferanten: Jede Änderung kann die Mengenmeldung verschieben.

Relevante Funktionen für Ihr Unternehmen

Material-Katalog mit Schwellenwert-Monitor

Verfolgt automatisch, ob Sie der §11-Vollständigkeitserklärung nahekommen.

Produktkatalog mit Verpackungsgewichten

Pro SKU: Material, Gewicht, Systembetreiber-Zuordnung.

Vollständigkeitserklärung-Assistent

Führt durch den Prozess, ermittelt den Prüfer-Bedarf und die QES-Anforderungen.

Fristenkalender

Jahresabschluss-Mengenmeldung (15. Mai), Vollständigkeitserklärung (15. Mai) — mit Push-Erinnerungen ab 30 Tage vorher.

Häufige Fragen

Bin ich als Kosmetikhersteller wirklich VerpackG-pflichtig?

Ja, wenn Sie Produkte unter Ihrer Marke in Deutschland verkaufen und Verpackungen erstmals in Umlauf bringen. Auch bei Lohnproduktion sind Sie als Auftraggeber der Hersteller im Sinne des VerpackG.

Ab wann muss ich eine Vollständigkeitserklärung abgeben?

Ab 80.000 kg Glas, 50.000 kg Papier/Pappe oder 30.000 kg Kunststoff/Metall/Verbundmaterial jährlich. VerpackRegister berechnet Ihren aktuellen Stand laufend.

Was kostet die Vollständigkeitserklärung?

Die Erstellung durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer kostet ca. 300–1.500 € je nach Aufwand. VerpackRegister reduziert den Aufwand durch vollständige Datenaufbereitung.

Muss ich auch Innenverpackungen lizenzieren?

Ja, alle Verpackungsbestandteile (Primär-, Sekundär-, Transportverpackungen), die beim Endverbraucher anfallen, sind systembeteiligungspflichtig.