Mengenmeldung VerpackG: Wie Sie korrekt melden
Die Mengenmeldung ist eine der zentralen Pflichten nach dem Verpackungsgesetz. Fehler bei der Meldung zählen zu den häufigsten Gründen für OWi-Verfahren durch die ZSVR.
Was ist die Mengenmeldung und warum ist sie Pflicht?
Das Verpackungsgesetz verpflichtet alle Hersteller, die Mengen der von ihnen in Verkehr gebrachten systembeteiligungspflichtigen Verpackungen zu melden. Diese Meldung dient der Überprüfung, ob die Lizenzmengen beim dualen System mit den tatsächlichen Verpackungsmengen übereinstimmen. Falsche oder fehlende Mengenmeldungen sind eine Ordnungswidrigkeit nach §36 VerpackG und können mit bis zu 200.000 € Bußgeld geahndet werden.
Welche Materialarten müssen gemeldet werden?
Die Mengenmeldung unterscheidet nach Materialarten:
- Papier, Pappe, Karton (PPK) — Versandkartons, Faltschachteln, Papierpolster
- Kunststoff — Folien, Versandtaschen, Luftkissen, Kunststoffflaschen
- Glas — Glasflaschen, Gläser, Konservierungsgläser
- Metall — Dosen, Alufolie, Verschlusskappen
- Verbundmaterial — Bubble-Wrap, Tetra Pak, mehrschichtige Verpackungen
- Sonstige — Keramik, Naturstoffe, Textil als Verpackung
Die Doppelmeldepflicht: LUCID + duales System
Eine der häufigsten Fehlerquellen ist die sogenannte Doppelmeldepflicht: Sie müssen Ihre Verpackungsmengen sowohl bei LUCID als auch beim dualen System melden — und beide Meldungen müssen identisch sein. Diskrepanzen zwischen LUCID-Meldung und Systembetreiber-Meldung führen automatisch zu OWi-Verfahren, da die ZSVR beide Datensätze abgleicht.
Jahresabschluss-Mengenmeldung (JAMM): Frist 15. Mai
Die wichtigste Frist im VerpackG-Kalender ist der 15. Mai jeden Jahres: Bis zu diesem Datum müssen Sie die Jahresabschluss-Mengenmeldung (JAMM) für das Vorjahr sowohl bei LUCID als auch bei Ihrem dualen System einreichen. Eine verspätete oder fehlerhafte JAMM ist eine der häufigsten Ursachen für Bußgeldverfahren.
Mengenmeldung berechnen: Methoden und Näherungsverfahren
Es gibt drei gängige Methoden zur Berechnung Ihrer Verpackungsmengen:
- Versandprofil-Methode: Berechnung auf Basis Ihrer Kartongrößen und Versandmengen
- Produktkatalog-Methode: Berechnung pro SKU mit individuellen Verpackungsgewichten
- Näherungsverfahren: Schätzung auf Basis von Durchschnittswerten — nur als Ausgangspunkt, nicht für die offizielle Meldung geeignet
Häufige Fehler bei der Mengenmeldung
- Zu niedrige Mengen angegeben (auch zu niedrig ist eine Ordnungswidrigkeit)
- Falsche Materialart (Kunststoff als PPK gemeldet)
- Doppelmeldepflicht vergessen
- Frist 15. Mai verpasst
- Produktmix geändert, Meldung nicht aktualisiert
Wie VerpackRegister die Mengenmeldung automatisiert
VerpackRegister trackt Ihre Verpackungsmengen laufend und bereitet die JAMM automatisch vor. Der Fristenkalender erinnert Sie 30 Tage, 7 Tage und 1 Tag vor dem 15. Mai.