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EU-Verpackungsverordnung PPWR 2026: Konkrete Auswirkungen für E-Commerce-Händler

Ab 12. August 2026 gilt die EU PPWR. Was das für Online-Händler konkret bedeutet: Rezyklat-Quoten, Überpackungsverbot und was Sie jetzt tun müssen.

VerpackRegister Team20. Februar 20262 Min. Lesezeit

Am 12. August 2026 tritt die EU Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) in Kraft — und sie bringt neue Anforderungen auch für E-Commerce-Händler. Was Sie jetzt konkret tun müssen.

Die PPWR in Kürze

Die PPWR (EU 2024/1353) ersetzt die bisherige EU-Verpackungsrichtlinie und gilt direkt in allen EU-Mitgliedstaaten — ohne nationales Umsetzungsgesetz. Das bedeutet: Auch deutsche Online-Händler müssen die PPWR beachten, parallel zum weiterhin geltenden deutschen Verpackungsgesetz (VerpackG).

Wichtig: Die PPWR hebt das VerpackG nicht auf. Beide Regelwerke gelten kumulativ.

Überpackungsverbot: Was ändert sich konkret?

Ab dem 12. August 2026 müssen Verpackungen verhältnismäßig dimensioniert sein. Die PPWR definiert:

  • Maximaler Leerraum: Verpackungen dürfen maximal 50% Leerraum enthalten
  • Schichtdicken: Unnötige Verpackungsschichten sind verboten
  • Einzelportionierung: Produkte dürfen nicht in übermäßige Einzelverpackungen aufgeteilt werden

Für den E-Commerce bedeutet das: Kartons, die deutlich zu groß für das enthaltene Produkt sind, werden rechtlich problematisch. Branchenübliche "Kissable Packaging"-Praktiken (Luftkissen als Füllstoff für zu große Kartons) geraten unter Druck.

Empfehlung: Führen Sie ein Verpackungsaudit durch und messen Sie das Leerraum-Verhältnis Ihrer Standardkartons.

Rezyklat-Quoten: Zeitplan und Anforderungen

Die PPWR führt gestaffelte Anforderungen für Recyclingmaterial ein:

Ab 12. August 2028

  • Kunststoffverpackungen: mindestens 30% recycelter Kunststoff (Post-Consumer-Rezyklat)
  • Ausnahmen für Lebensmittelkontakt-Verpackungen (separate Regelung)

Ab 12. August 2030

  • Kunststoffverpackungen: mindestens 60% recycelter Kunststoff
  • Härtere Anforderungen für spezifische Kunststoffarten

Für E-Commerce-Händler: Luftkissen aus Kunststoff, Versandtaschen und Stretchfolie müssen ab 2028 Rezyklat-Nachweise aufweisen können. Sprechen Sie jetzt mit Ihren Verpackungslieferanten.

Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung

Die PPWR führt neue Kennzeichnungsanforderungen ein:

  • Materialangaben: Art des Verpackungsmaterials muss erkennbar sein
  • Recyclinghinweise: Verbraucher müssen wissen, wie die Verpackung zu entsorgen ist
  • QR-Codes: Ab 2028 für bestimmte Verpackungsarten (Digital Product Passport)

Konkret für Ihren Versand: Kartons und Versandtaschen benötigen möglicherweise zusätzliche Aufdrucke.

Was gilt weiterhin nach deutschem VerpackG?

Die PPWR ändert an folgenden VerpackG-Pflichten nichts:

  • LUCID-Registrierung bleibt Pflicht
  • Systembeteiligungsvertrag bleibt Pflicht
  • Mengenmeldung (JAMM bis 15. Mai) bleibt Pflicht
  • Vollständigkeitserklärung bei Schwellenwertüberschreitung bleibt Pflicht

Die PPWR kommt hinzu, ersetzt nichts.

Handlungsempfehlungen für 2026

  1. Verpackungsaudit bis Ende 2025 durchführen: Leerraum messen, Kunststofflieferanten identifizieren
  2. Lieferantengespräche führen: Können Ihre Lieferanten Rezyklat-Nachweise liefern?
  3. VerpackG-Pflichten sicherstellen: LUCID, Mengenmeldung, JAMM müssen einwandfrei laufen
  4. PPWR-Deadline im Kalender: 12. August 2026 als harter Compliance-Termin setzen

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