EU-Verpackungsverordnung PPWR 2026: Konkrete Auswirkungen für E-Commerce-Händler
Ab 12. August 2026 gilt die EU PPWR. Was das für Online-Händler konkret bedeutet: Rezyklat-Quoten, Überpackungsverbot und was Sie jetzt tun müssen.
Am 12. August 2026 tritt die EU Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) in Kraft — und sie bringt neue Anforderungen auch für E-Commerce-Händler. Was Sie jetzt konkret tun müssen.
Die PPWR in Kürze
Die PPWR (EU 2024/1353) ersetzt die bisherige EU-Verpackungsrichtlinie und gilt direkt in allen EU-Mitgliedstaaten — ohne nationales Umsetzungsgesetz. Das bedeutet: Auch deutsche Online-Händler müssen die PPWR beachten, parallel zum weiterhin geltenden deutschen Verpackungsgesetz (VerpackG).
Wichtig: Die PPWR hebt das VerpackG nicht auf. Beide Regelwerke gelten kumulativ.
Überpackungsverbot: Was ändert sich konkret?
Ab dem 12. August 2026 müssen Verpackungen verhältnismäßig dimensioniert sein. Die PPWR definiert:
- Maximaler Leerraum: Verpackungen dürfen maximal 50% Leerraum enthalten
- Schichtdicken: Unnötige Verpackungsschichten sind verboten
- Einzelportionierung: Produkte dürfen nicht in übermäßige Einzelverpackungen aufgeteilt werden
Für den E-Commerce bedeutet das: Kartons, die deutlich zu groß für das enthaltene Produkt sind, werden rechtlich problematisch. Branchenübliche "Kissable Packaging"-Praktiken (Luftkissen als Füllstoff für zu große Kartons) geraten unter Druck.
Empfehlung: Führen Sie ein Verpackungsaudit durch und messen Sie das Leerraum-Verhältnis Ihrer Standardkartons.
Rezyklat-Quoten: Zeitplan und Anforderungen
Die PPWR führt gestaffelte Anforderungen für Recyclingmaterial ein:
Ab 12. August 2028
- Kunststoffverpackungen: mindestens 30% recycelter Kunststoff (Post-Consumer-Rezyklat)
- Ausnahmen für Lebensmittelkontakt-Verpackungen (separate Regelung)
Ab 12. August 2030
- Kunststoffverpackungen: mindestens 60% recycelter Kunststoff
- Härtere Anforderungen für spezifische Kunststoffarten
Für E-Commerce-Händler: Luftkissen aus Kunststoff, Versandtaschen und Stretchfolie müssen ab 2028 Rezyklat-Nachweise aufweisen können. Sprechen Sie jetzt mit Ihren Verpackungslieferanten.
Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung
Die PPWR führt neue Kennzeichnungsanforderungen ein:
- Materialangaben: Art des Verpackungsmaterials muss erkennbar sein
- Recyclinghinweise: Verbraucher müssen wissen, wie die Verpackung zu entsorgen ist
- QR-Codes: Ab 2028 für bestimmte Verpackungsarten (Digital Product Passport)
Konkret für Ihren Versand: Kartons und Versandtaschen benötigen möglicherweise zusätzliche Aufdrucke.
Was gilt weiterhin nach deutschem VerpackG?
Die PPWR ändert an folgenden VerpackG-Pflichten nichts:
- LUCID-Registrierung bleibt Pflicht
- Systembeteiligungsvertrag bleibt Pflicht
- Mengenmeldung (JAMM bis 15. Mai) bleibt Pflicht
- Vollständigkeitserklärung bei Schwellenwertüberschreitung bleibt Pflicht
Die PPWR kommt hinzu, ersetzt nichts.
Handlungsempfehlungen für 2026
- Verpackungsaudit bis Ende 2025 durchführen: Leerraum messen, Kunststofflieferanten identifizieren
- Lieferantengespräche führen: Können Ihre Lieferanten Rezyklat-Nachweise liefern?
- VerpackG-Pflichten sicherstellen: LUCID, Mengenmeldung, JAMM müssen einwandfrei laufen
- PPWR-Deadline im Kalender: 12. August 2026 als harter Compliance-Termin setzen
VerpackRegister erweitert die Software vor dem 12. August 2026 um PPWR-Tracking-Features. Beta-Nutzer werden zuerst informiert.
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