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VerpackG-Bußgelder vermeiden: 7 Maßnahmen, die wirklich schützen

Mit diesen 7 konkreten Maßnahmen schützen Sie sich vor OWi-Verfahren nach §36 VerpackG. Checkliste für Online-Händler 2026.

VerpackRegister Team1. Februar 20263 Min. Lesezeit

2024 leitete die ZSVR über 20.000 Ordnungswidrigkeitsverfahren ein. Das Bußgeld-Risiko ist real — aber mit den richtigen Maßnahmen gut beherrschbar. Diese 7 Schritte schützen Sie.

Maßnahme 1: LUCID-Registrierung prüfen und aktuell halten

Die häufigste Ursache für OWi-Verfahren ist eine fehlende oder veraltete LUCID-Registrierung. Prüfen Sie:

  • Sind Sie überhaupt registriert? (unter verpackungsregister.org nachsehen)
  • Sind Ihre Unternehmensdaten aktuell? (Adresse, Rechtsform, USt-IdNr.)
  • Ist Ihr aktueller Systembetreiber verknüpft?

Zeitaufwand: 10 Minuten. Risiko wenn nicht erledigt: bis zu 200.000 € Bußgeld.

Maßnahme 2: Systembeteiligungsvertrag abschließen und dokumentieren

Ein aktiver Vertrag mit einem zugelassenen dualen System ist Pflicht. Stellen Sie sicher:

  • Sie haben einen aktuellen und aktiven Vertrag (nicht gekündigt, nicht ausgelaufen)
  • Die Vertragsnummer ist in LUCID eingetragen
  • Bei Systembetreiberwechsel: Alter Vertrag ordnungsgemäß gekündigt, neuer Betreiber in LUCID aktualisiert

Maßnahme 3: Mengenmeldung laufend pflegen (nicht einmal jährlich)

Viele Händler denken, die Mengenmeldung ist eine jährliche Aufgabe. Das stimmt nur für die JAMM. Die meisten dualen Systeme verlangen monatliche oder quartalsweise Meldungen. Prüfen Sie Ihren Vertrag.

Gefahr: Fehlende unterjährige Meldungen fallen bei der JAMM als Diskrepanz auf und können OWi-Verfahren auslösen.

Maßnahme 4: JAMM bis 15. Mai einreichen — mit Puffer

Der 15. Mai ist die härteste Frist im VerpackG-Kalender. Reichen Sie die Jahresabschluss-Mengenmeldung (JAMM) nicht am letzten Tag ein, sondern mit 1-2 Wochen Puffer:

  • Melden Sie sowohl bei LUCID als auch beim dualen System
  • Stellen Sie sicher, dass beide Meldungen identisch sind
  • Dokumentieren Sie den Einreichzeitpunkt (Screenshot, Bestätigungs-E-Mail)

Maßnahme 5: Doppelmeldepflicht ernst nehmen

LUCID und duales System müssen identische Mengen enthalten. Die ZSVR gleicht beide Datensätze ab. Diskrepanzen — auch kleine — führen zu Rückfragen oder OWi-Verfahren.

Typischer Fehler: Beim dualen System werden Mengen geschätzt, bei LUCID werden andere Werte eingetragen. Beide Quellen müssen aus derselben Berechnung stammen.

Maßnahme 6: Vollständigkeitserklärung prüfen

Überschreiten Sie Schwellenwerte (z.B. 80.000 kg PPK/Jahr)? Dann ist die Vollständigkeitserklärung (VE) nach §11 VerpackG Pflicht. Prüfen Sie jährlich, ob Ihre Mengen die Schwellen überschreiten.

Wichtig: Die VE muss von einem Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater testiert und mit Qualifizierter Elektronischer Signatur (QES) versehen werden — Planung rechtzeitig starten.

Maßnahme 7: Dokumentation und Audit-Trail führen

Im Fall eines OWi-Verfahrens müssen Sie nachweisen können, dass Sie Ihre Pflichten erfüllt haben. Dokumentieren Sie:

  • Alle Mengenmeldungen mit Datum und Bestätigung
  • Systembeteiligungsverträge (aktuell + historisch)
  • LUCID-Registrierungshistorie
  • VE-Einreichungen (falls relevant)

Aufbewahrungsfrist: Mindestens 3 Jahre (ggf. länger nach HGB/AO).

Fazit: Compliance ist ein laufender Prozess

VerpackG-Compliance ist keine einmalige Aufgabe, sondern ein laufender Prozess. Die gute Nachricht: Mit der richtigen Software läuft der Großteil automatisch — Mengenmeldungen werden vorbereitet, Fristen werden erinnert, die JAMM wird automatisch zusammengestellt.

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