Neu 2026

EU-Verpackungsverordnung PPWR 2026: Was Online-Händler jetzt wissen müssen

Ab dem 12. August 2026 gilt die neue EU-Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation — PPWR) unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Sie ergänzt das deutsche Verpackungsgesetz und bringt neue Anforderungen für E-Commerce-Händler.

Was ist die EU PPWR und warum kommt sie?

Die EU Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) ersetzt die bisherige EU-Verpackungsrichtlinie (94/62/EG) und wird — anders als eine Richtlinie — direkt geltendes Recht in allen EU-Mitgliedstaaten. Das bedeutet: Die PPWR gilt parallel zum deutschen Verpackungsgesetz, nicht statt ihm.

Ziel der PPWR ist, den Verpackungsverbrauch in der EU zu reduzieren, Recyclingfähigkeit zu erhöhen und den Einsatz von Rezyklaten (recyceltem Material) voranzutreiben. Für E-Commerce-Händler ist sie relevant, weil sie neue Anforderungen an Verpackungsdesign und -material einführt.

Zeitplan: Wann gilt was?

DatumEreignis
4. März 2024PPWR vom EU-Parlament verabschiedet
22. April 2024PPWR im Amtsblatt der EU veröffentlicht (Inkrafttreten)
12. August 2026Anwendungsbeginn der meisten PPWR-Regelungen
12. August 2028Erste Rezyklat-Quotenpflicht (30% für Kunststoffverpackungen)
12. August 2030Strengere Rezyklat-Quoten (60% für Kunststoff)

Rezyklat-Quoten: Was steckt dahinter?

Die PPWR schreibt vor, dass Kunststoffverpackungen ab 2028 einen Mindestanteil an recyceltem Kunststoff (Post-Consumer-Rezyklat) enthalten müssen:

  • Ab 2028: mindestens 30% Rezyklat bei Kunststoffverpackungen
  • Ab 2030: mindestens 60% Rezyklat bei Kunststoffverpackungen
  • Ab 2035: mindestens 90% Rezyklat (Zielwert für bestimmte Kategorien)

Für E-Commerce-Händler bedeutet das: Versandtaschen, Luftkissen aus Kunststoff und Kunststofffolien müssen mittelfristig aus zertifizierten Rezyklaten bestehen. Prüfen Sie Ihre Lieferanten frühzeitig.

Mehrwegpflicht und Überpackungsverbot

Die PPWR führt auch Anforderungen gegen Überverpackung ein: Verpackungen müssen so dimensioniert sein, dass der Leerraum auf ein Minimum reduziert wird. Im E-Commerce bedeutet das konkret, dass Kartons nicht unverhältnismäßig groß gegenüber dem Produkt sein dürfen (Hohlraumregel: max. 50% Leerraum).

Für bestimmte Bereiche (z.B. Gastgewerbe, Einzelhandel) werden Mehrwegoptionen verpflichtend eingeführt. Für den reinen Online-Versandhandel gelten diese Pflichten zunächst nicht direkt, aber die Rezyklat-Anforderungen treffen alle.

PPWR und deutsches VerpackG: Wie verhält sich das?

Das deutsche Verpackungsgesetz (VerpackG) und die EU PPWR gelten parallel und kumulativ. Die PPWR setzt strengere EU-weit einheitliche Mindeststandards — das VerpackG kann in einigen Bereichen strenger sein, in anderen lockerer. Konkret:

  • LUCID-Registrierung und Mengenmeldung bleiben nach deutschem VerpackG Pflicht — die PPWR ändert daran nichts
  • Rezyklat-Quoten kommen neu durch die PPWR hinzu — keine entsprechende Pflicht im aktuellen VerpackG
  • Überpackungsverbot wird durch die PPWR EU-weit harmonisiert

Was Online-Händler jetzt tun sollten

  • Verpackungsaudit durchführen: Welche Materialien setzen Sie ein? Welche Lieferanten haben Sie für Kunststoffverpackungen?
  • Lieferantengespräche führen: Können Ihre Lieferanten ab 2028 Rezyklat-Nachweise liefern?
  • VerpackG-Pflichten sicherstellen: LUCID, Mengenmeldung und ggf. Vollständigkeitserklärung müssen auch 2026 und darüber hinaus erfüllt sein
  • Fristenkalender auf PPWR-Deadlines erweitern: 12. August 2026, 2028 und 2030 als Compliance-Checkpoints setzen

VerpackRegister und PPWR-Readiness

VerpackRegister verfolgt die PPWR-Entwicklungen und wird die Software rechtzeitig vor dem 12. August 2026 um PPWR-relevante Tracking-Features erweitern. Im Beta-Programm erhalten Sie Updates direkt, sobald neue Funktionen verfügbar sind.

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